Aufklärungsbogen zur Kostenerstattung


Seit dem 01.04.2007 ist gesetzlich geregelt, dass jeder Patient die sog. Kostenerstattung separat für zahnärztliche Leistungen wählen kann anstatt der Abrechnung über die Chipkarte. Kostenerstattung bedeutet eine direkte Abrechnung der Leistungen mit dem Zahnarzt/Kieferorthopäden wie es in ganz Europa sonst üblich ist.
Da sich daraus für Sie Vorteile ergeben, habe ich die beiden Abrechnungsmethoden gegenübergestellt.

1. Chipkartenabrechnung

Verfahren: Der Patient gibt in der Praxis die Chipkarte ab; Die Abrechnung der Leistung erfolgt vom Zahnarzt über die kassenzahnärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse.

Vorteil: Sie brauchen nur die Chipkarte abgeben und ggf. 10,- € Praxisgebühr entrichten.

Nachteil: Laut Gesetz dürfen diese Leistungen nur ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein, was nicht mit optimal gleichzusetzen ist. Sinnvolle Zusatzleistungen müssen somit von den Versicherten in vollem Umfang selbst geleistet oder darauf verzichtet werden.

Beispiel: Wird eine optisch schönere zahnfarbene festsitzende Zahnspange gewünscht bedeutet das, dass diese vollkommen vom Patienten zu zahlen ist, da die Krankenkasse nur die Metallversion bezahlen würde. Nimmt der Patient diese nicht, zahlt er in diesem Fall nicht den Aufpreis für die zahnfarbene Spange sondern alles selbst.
Wünscht er sich elastische, moderne Behandlungsbögen, die mit geringerer Kraftwirkung eine gewebeschonende und schmerzfreiere Behandlung erlauben, gibt es ebenfalls keine Aufpreisregelung sondern der Patient zahlt alles selbst.

2. Kostenerstattung

Verfahren: Der Kieferorthopäde stellt die Rechnung an Sie. Sie reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und Sie erhalten den Betrag, den die Kasse wie beim Chipkartensystem über die Kassenzahnärztliche Vereinigung an den Kieferorthopäden überwiesen hätte. Danach überweisen Sie die Rechnung an den Kieferorthopäden. Bei normaler zügiger Abwicklung müssen Sie finanziell nicht in Vorlage treten, da ein ausreichendes Zahlungsziel vereinbart wird.

Nachteil: Die Rechnungsabwicklung liegt beim Patienten, was nicht unbedingt ein Nachteil sein muss, denn es schafft auch die heutzutage angestrebte Kosten-Transparenz.

Vorteil: Bei der Wahl einer zahnfarbenen festsitzenden Zahnspange oder superelastischen, gewebeschonenden Behandlungsbögen fallen nur die Mehrkosten zu der Kassenversion an. Es entstehen erhebliche Einsparung im Bereich der Zusatzleistungen.

Die Kostenerstattung bietet die einzige rechtssichere Möglichkeit, sich für Zusatzleistungen zu entscheiden, ohne dass Sie Gefahr laufen, durch Ihre Wahl den Anspruch auf Erstattung der Kassenleistung zu verlieren.

Für Zusatzleistungen erhalten Sie selbstverständlich vorher eine detaillierte Kostenaufstellung.

Haben Sie eine private Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen oder sind Sie beihilfeberechtigt, können Zusatzleistungen mit diesen Kostenträgern verrechnet werden.

Falls die Begeisterung für die neue Spange nachlässt und das regelmäßige Tragen Probleme bereitet, ist die Rückzahlung des 20%igen Anteils bei Chipkartenabrechnung gefährdet.

Dies sind nur einige Beispiele für zahlreiche weitere Möglichkeiten, die kieferorthopädische Behandlung angenehmer, schneller und komfortabler zu gestalten und die rechtssicher nur durch das Kostenerstattungsverfahren gewählt werden können.

Nur die Kostenerstattung stellt sicher, dass der gesamte Rechnungsbetrag für Ihre KFO-Behandlung oder die Ihres Kindes zur Verfügung steht. Bei der Behandlung über die Krankenversicherungskarte werden, ohne dass Sie es kontrollieren können, nach Kassenlage (man nennt das Budget) erhebliche Abzüge von dem für die Behandlung vorgesehenen Erstattungsbetrag von der Krankenkasse vorgenommen. Sie als Beitragszahler müssen jedoch monatlich den gleichen, meist steigenden Versicherungsbeitrag ohne Abzüge bezahlen.

Nur bei der Kostenerstattung haben Sie die Kontrolle über die Auszahlung des gesamten Rechnungsbetrages (Beispiel: Die Vergütung für eine festsitzende Spangenhalterung wurde seit 01.01.2004 um ca. 50% gesenkt. Nimmt man den bei den Chipkarten üblichen Budgetabschlag hinzu, wird es nur möglich sein, die allereinfachsten Materialien für die Behandlung einzusetzen). Auch die Krankenkassen nutzen die Vorteile des Kostenerstattungsverfahrens:

Die von vielen Krankenkassen angebotenen neuen Selbstbehaltstarife, bei denen der Versicherte jährlich bis zu 650 Euro sparen kann, werden nur in Verbindung mit der Kostenerstattung angeboten. Viele Vorteile also bei der Wahl der Kostenerstattung für die kieferorthopädische Behandlung. Für die Praxis ergibt sich darüber hinaus eine ganz erhebliche Verwaltungsvereinfachung. Gesparte Zeit und Kosten kommen der Behandlung der Patienten zugute.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich für das Kostenerstattungsverfahren zu entscheiden, damit auch in Zukunft die Behandlung nach Ihren individuellen Wünschen gestaltet und die bestmöglichen Diagnose- und Therapieformen für die kieferorthopädische Behandlung angeboten werden kann.

Was ist bei der Wahl der Kostenerstattung zu tun?

1. Auf dem beiliegenden Formular erklären Sie Ihre Wahl der Kostenerstattung für die kieferorthopädische Behandlung von ... (Name) gegenüber Ihrer Krankenkasse und geben diese bei Ihrer Kasse ab.

2. Die künftig anfallenden Rechnungen über die Behandlungskosten schicken Sie dann an Ihre Krankenkasse

Nach Erhalt des Rechnungsbetrages durch die Krankenkasse, überweisen Sie den Gesamtbetrag an Ihren Zahnarzt / Kieferorthopäden.

Eine Vorfinanzierung durch Sie ist bei normalen Serviceleistungen Ihrer Krankenkasse nicht erforderlich.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Vorteile der Kostenerstattung bei der kieferorthopädischen Behandlung für Sie oder für Ihr Kind erkannt haben, und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Formular

Bitte füllen Sie dieses Formular zur Kostenerstattung aus und senden sie es an Ihre Krankenkasse.